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msd, 17. März 2003 um 18:10:20 MEZ ... Rubrik: InternettesImpressumspflicht und relevanter Inhalt Was gehört denn nun noch alles zu den Pflichtangaben eines Impressum?? Zumindest, da es mit Sicherheit keine Pflicht darstellt, versteht es Waterkantville doch recht gut, selbst mit seinem Impressum relevante Inhalte für seine Google-Besucher bereitzustellen! ;) Auch wenn es ursprünglich so gar nicht vorgesehen war! DAS nenne ich Dienst am Kunden (bzw. Besucher)!! Kompliment! © 2002-2005 - Matthias Brunner bzw. Autoren der Kommentare Für die Kommentare sind allein deren Autoren verantwortlich |
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